Wer hat überhaupt Anspruch auf Unterhaltszahlungen? Macht es einen Unterschied, ob ich verheiratet oder geschieden bin? Wie hoch ist mein Anspruch? Wie und wie lange zurück kann ich einen solchen fordern? Welchen Einfluss hat das Verschulden heute noch auf den nachehelichen Unterhalt? Und: Muss mein:e Ex-Partner:in auch noch für mich sorgen, wenn ich wieder heirate? Wie sieht es mit einer Abgeltung dafür aus, dass ich im Betrieb meiner:s Ex-Partner:in mitgearbeitet und somit wesentlich zum Unternehmenserfolg beigetragen habe?
Ebenso viele Fragen beschäftigen Sie wahrscheinlich bei der Vermögensaufteilung.
Was wird unter ehelicher Errungenschaft verstanden? Wie wird eine solche zwischen Ihnen aufgeteilt? Macht es einen Unterschied, ob Sie Vermögen in die Ehe eingebracht haben oder während der Ehe erben? Unterliegt ein Unternehmen oder eine Beteiligung daran der nachehelichen Aufteilung? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Wer bleibt im bisherigen Zuhause und: Warum?
Fragen über Fragen, die wir Ihnen als Experten klar beantworten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche – wenn nötig auch vor Gericht – mit der gebotenen Sachlichkeit durchzusetzen.